„Der Satz vom Bestehen der Energie fordert die ewige Wiederkehr.“

Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844 - 1900), deutscher Philosoph, Essayist, Lyriker und Schriftsteller

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In der Vergangenheit war Energie zur Beheizung, Kühlung und Lüftung von Gebäuden so preiswert zu bekommen, dass Sparsamkeit in diesem Bereich nicht als notwendig erachtet wurde.

Die begrenzten fossilen Energieträger zwingen zum Umdenken. Nur durch einen schonenden Umgang mit diesen Vorräten wird es künftig gelingen, einen Beitrag zur dringend erforderlichen Reduzierung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Schadstoffemission zu leisten.

Die Verminderung des Energieverbrauchs bestehender Gebäude durch guten baulichen Wärmeschutz und moderne Heizungsanlagen ist derzeit wohl eine der wirksamsten Möglichkeiten der Energieeinsparung.

Was beinhaltet die Arbeit eines Energieberaters?

Mit seiner Qualifikation kann er Ihnen genau sagen, wo Ihre Kostenersparnisse liegen und wie diese aussehen könnten. Er analysiert den Ist-Zustand des Gebäudes ( Ermittlung von Wärmeverlusten, Erstellung von Energiepässen und wärmetechnische-, bauphysikalische- oder Schadensbewertung der Gebäude) und unterbreitet Ihnen konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Energieeinsparungen. Falls gewünscht kann er Sie beim Bau begleiten und diesen für Sie kontrollieren. In unserer Beratung erhalten Sie zusätzlich eine vom Markt und Produkt unabhängige Energieberatung.

Keine Frage, die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird, zumal dann, wenn die Energiepreise kräftig zulegen, vor allem in Deutschland.

Ich zeige Ihnen, wie Sie ihre Energieeffizienz steigern können.

Die allgemeinen Ziele der EnEV

Zweck der Verordnung ist die Einsparung von Energie in privaten Gebäuden. Bis 2050 soll in Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.

 

Betroffen sind alle Gebäude, die Einrichtungen und Anlagen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung besitzen.

 

Um den Primärenergiebedarf deutscher Gebäude zu senken, werden Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnungen kombiniert angewendet.

Schön und gut, doch was muss man als Bauherr nun beachten? Was sind die konkreten Neuerungen in der EnEV 2014/2016?


Eine Personengruppe kann schon mal aufatmen: Künftige Hausbesitzer und Hausbauer sind nicht umgehend von den neuen Regelungen der EnEV 2014/2016 betroffen. Die neuen geforderten Mindestwerte des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes werden in Zukunft einfach von den verantwortlichen Gebäudeplanern berücksichtigt.

 

Besitzen Sie bereits ein eigenes Haus, so könnten in der nächsten Zeit eine neue Heizung und/oder die Dämmung der obersten Geschossdecke auf Ihrer To-do-Liste stehen.

Haben Sie nach dem 1. Februar 2002 ein Haus gekauft, dessen Heizung bereits vor 1985 installiert wurde, fällt diese Anlage in den Bereich der notwendigen Sanierungsmaßnahmen der EnEV 2014 und muss innerhalb von 24 Monaten durch ein effizienteres Modell ersetzt werden (Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Regelung ausgeschlossen). Auch wenn das nicht jedem gefällt, aber die Energiewende lässt sich nicht allein durch Worte realisieren. Fragt man sich außerdem einmal ehrlich, wie lange eine 30 Jahre alte Heizungsanlage tatsächlich noch nutzbringend funktioniert hätte, so wird wohl den meisten klar, dass hier eine Neuanschaffung ohnehin bald notwendig gewesen wäre. Der Kauf einer neuen Heizung wird darüber hinaus vielfältig gefördert.

Warme Luft steigt immer nach oben, sodass in schlecht gedämmten Gebäuden auf diesem Weg viel Wärme über die Decke verloren geht. In diesem Aspekt kann man die Physik leider nicht austricksen, aber ihr immerhin entgegenwirken. Dämmt man daher die oberste Geschossdecke, lässt sich der Wärmeverlust eines Hauses deutlich verringern. Ebenso sinken die Heizkosten merklich, da weniger Energie ungenutzt verloren geht. Um nun eine Aussage über die Qualität einer Dämmung machen zu können, nutzt man den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert), der im Wesentlichen durch die Wärmeleitfähigkeit und Dicke der verwendeten Materialien, aber auch durch die Wärmestrahlung an den Oberflächen bestimmt wird.

 

Da die Dämmung der obersten Geschossdecke gleichermaßen als einfache und günstige Sanierungsmöglichkeit gilt, wird hier im Zuge der EnEV ein maximaler U-Wert vorgeschrieben. Um diesen Wert durch eine Neudämmung zu erreichen, sind allgemein nur Investitionen zwischen 1.000 und 3.100 Euro notwendig. Hat man diesen Schritt erst einmal hinter sich gebracht, lassen bei einer Deckenfläche von 100 m² gut 1.200 Euro an Heizkosten pro Jahr sparen.

Möchte man ein Gebäude nach Inkrafttreten der EnEV-Regelung vermieten oder verkaufen, so muss dem Interessenten ein Energieausweis vorgelegt und beim Vertragsabschluss übergeben werden. Neben den bisherigen Exemplaren wird dieses Jahr ebenfalls eine neue Variante eingeführt, die neben der bekannten Grün-bis-Rot-Skala für die Energiekennwerte, zusätzlich neue Effizienzklassen beinhaltet. Wie bei Kühlschränken oder Wäschetrocknern reicht die Skala hier von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).

 

Ausstellen darf den Energieausweis eine ganze Reihe von Personen, die gewisse Qualifikationen (durch die EnEV 2014 vorgegeben) besitzen müssen. Der einfachste Weg zum Energieausweis ist immer der Weg zum Energieberater Ihres Vertrauens.

 

BAFA Förderungen

Energieeffizienz

Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen wir noch effizienter mit Strom und Wärme umgehen. Verschiedene Förderprogramme des BAFA reizen Investitionen in die Energieeffizienz an.

Energieberatung

Das BAFA fördert Beratungen zum Energiespar-Contracting, Energieberatungen im Mittelstand, Energieberatungen bei kommunalen Gebäuden und Energieberatungen bei Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung).

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Heizen mit Erneuerbaren Energien

Das BAFA fördert den Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien wie Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpe mit attraktiven Investitionszuschüssen.

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Heizungsoptimierung

Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem vom BAFA gefördert.

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Leistungen

Ausstellen eines bedarfsorientierten Energiepasses / Energieausweises

Ausstellen eines verbrauchsorientierten Energiepasses / Energieausweises

Energieberatung mit ausführlichem Beratungsbericht

Individueller Sanierungsfahrplan (BAFA)

Thermografie (Winter) inkl. Analyse und Sanierungsempfehlung

Förderanträge z.B. Förderanträge der KfW und der BAFA

Bauteilnachweise/ U-Wert Berechnungen

Baubegleitung, Sanierungskonzepte

Kontakt

André Schult
Gebäudeenergieberater / Betriebswirt (HWK)
DENA Energieeffiziensexperte, BAFA Berater

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22885 Barsbüttel

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Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.

 

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